Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1999

Rechtsprechung
   LAG Hessen, 13.04.1999 - 4 TaBV 41/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12304
LAG Hessen, 13.04.1999 - 4 TaBV 41/99 (https://dejure.org/1999,12304)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.04.1999 - 4 TaBV 41/99 (https://dejure.org/1999,12304)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. April 1999 - 4 TaBV 41/99 (https://dejure.org/1999,12304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,12304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung einer Einigungsstelle wegen Sozialplan; Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für Sozialplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 83
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 08.05.2007 - 4 TaBV 70/07

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle bei Beschwerden nach § 13 AGG

    Dieser Maßstab gilt auch für die Zuständigkeitsverteilung zwischen Einzel- und Gesamtbetriebsrat (Hess. LAG 13. April 1999 - 4 TaBV 41/99 - NZA-RR 2000/83, zu II 1; 18. Oktober 2005 - 4 TaBV 134/05 - AuR 2006/174 L, zu II; LAG München 31. Januar 2003 - 9 TaBV 59/02 - AuR 2003/238 L, zu 3).
  • LAG Hessen, 18.10.2005 - 4 TaBV 134/05

    Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebsänderung - Interessenausgleich -

    Die Zuständigkeitsprüfung nach dem Maßstab von § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG umfasst auch die Zuständigkeitsverteilung zwischen Einzel- und Gesamtbetriebsrat (vgl. Hess. LAG 13. April 1999 - 4 TaBV 41/99 - NZA-RR 2000/83, zu II 1, 3 b; LAG München 31. Januar 2003 - 9 TaBV 59/02 - AuR 2003/238 L, zu 3).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2016 - 1 TaBV 1310/16

    Begründetheit eines Antrags des Betriebsrats auf Errichtung einer Einigungsstelle

    Am Verfahren über die Besetzung der Einigungsstelle sind nur die unmittelbar "streitenden" Betriebsparteien zu beteiligen, weil nach dem gemäß § 100 ArbGG anzulegenden Maßstab die Zuständigkeit der jeweiligen Betriebsparteien nicht abschließend bindend geklärt wird (so auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 65; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 56; LAG München, Beschluss vom 31.01.2003 - 9 TaBV 59/02 - AiB 2004, 695; Hessisches LAG , Beschluss vom 13.04.1999 - 4 TaBV 41/99 - NZA-RR 2000, 83; erkennende Kammer, Beschluss vom 18. November 2015 - 1 TaBV 1896/15).
  • LAG Hessen, 15.05.2007 - 4 TaBV 60/07

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Konzernbetriebsrat

    Auch die Zuständigkeitsabgrenzung zwischen verschiedenen Arbeitnehmervertretungen unterliegt im Einigungsstellenverfahren gemäß §§ 76 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, 98 ArbGG nur der Offensichtlichkeitsprüfung nach § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG (vgl. für das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat etwa Hess. LAG 13. April 1999 - 4 TaBV 41/99 - NZA-RR 2000/93, zu II 1; 18. Oktober 2005 - 4 TaBV 134/05 - AuR 2006/174 L, zu II; LAG München 31. März 2003 - 9 TaBV 59/02 - AuR 2003/238 L, zu 3) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - 4 TaBV 41/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17777
LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - 4 TaBV 41/99 (https://dejure.org/1999,17777)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.11.1999 - 4 TaBV 41/99 (https://dejure.org/1999,17777)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. November 1999 - 4 TaBV 41/99 (https://dejure.org/1999,17777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,17777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Funktionelles Mitwirkungsrecht der betrieblichen Einigungsstelle bei Abschluss eines Sozialplanes und eines Interessenausgleichs im Falle einer Betriebsänderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamburg, 01.02.2007 - 8 TaBV 18/06

    Einsetzung einer Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit -

    Eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle ist nur dann anzunehmen, wenn sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des BetrVG subsumieren lässt (LAG Hamburg v. 10.07.1985 - 8 TaBV 11/85 - BB 85, 1729; LAG Schleswig-Holstein v. 25.11.1999 - 4 TaBV 41/99 - n. v).
  • ArbG Nürnberg, 09.05.2001 - 15 BV 37/01

    Einsetzung einer Einigungsstelle mit der Regelungsthematik Interessenausgleich

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle dann, wenn sich die zu regelnde Frage rechtlich überhaupt nicht in ihren Zuständigkeitsbereich einordnen lässt (vgl. z. B. Rohlfing/Rewolle, ArbGG, § 98 Anm. 2; LAG Niedersachsen Beschluss vom 28. November 1980 - 9 TaBV 1/80 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Juni 1998 - 4 TaBV 12/98 und Beschluss vom 25.11.1999 - 4 TaBV 41/99).

    Die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darf sich bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einem mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes summieren lassen (LAG Schleswig-Holstein vom 25.11.1999 - 4 TaBV 41/99 - m.w.N.).

  • LAG Nürnberg, 09.05.2001 - 15 BV 37/01

    Einsetzung einer Einigungsstelle; Verhandlung über Interessenausgleich bei

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG München, 20.04.2023 - 3 BV 61/23

    Initiativrecht des örtlichen Betriebsrats bei der Ausgestaltung der

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle dann, wenn sich die zu regelnde Materie überhaupt nicht in ihren Zuständigkeitsbereich einordnen lässt (vgl etwa Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.06.1998, 4 TaBV 12/98, Beschluss vom 25.11.1999, 4 TaBV 41/99).
  • LAG Hamburg, 12.01.2015 - 8 TaBV 14/14

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle wegen Überschneidung mit

    a) Eine Einigungsstelle ist nach ständiger Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte offensichtlich unzuständig, wenn sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des BetrVG subsumieren lässt (LAG Hamburg v. 01.02.2007 - 8 TaBV 18/06 - MDR 07, 1083; LAG Niedersachen v. 03.11.2009 - 1 TaBV 63/09 - NZA-RR 10, 142, Tz 19; LAG Hamm v. 14.09.2009 - 13 TaBV 074/09 - Tz 61; LAG Berlin-Brandenburg v. 07.08.2008 - 14 TaBV 1212/08 - Tz 25; LAG Schleswig-Holstein v. 25.11.1999 - 4 TaBV 41/99 - n. v).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.11.1999 - 4 Sa 584/99

    Zulässigkeit von einstweiligen Verfügungen im Arbeitskampf, wenn der Arbeitskampf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht